ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG Nr. 3146

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Mitsubishi Electric legt Rechtsstreit bezüglich geistigem Eigentumsrecht mit deutschem Anbieter für Händetrockner bei

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TOKIO, 2. November 2017 – Mitsubishi Electric Corporation (TOKIO: 6503) gab heute bekannt, dass sie eine Einigung mit der Pearl GmbH bezüglich des Vertriebs von deren Händetrocknern erreicht hat. Mitsubishi Electric hatte eine Klage wegen des angeblichen Verstoßes eines bestimmten, in Europa vertriebenen Händetrockners von PEARL (der Sichler Händetrockner NX-5125) gegen sein geistiges Eigentumsrecht auf der Basis des in der EU eingetragenen Geschmacksmusters Nr. 001811746-0001 erhoben, das das äußere Erscheinungsbild von Händetrocknern schützt.

Im Rahmen der Einigung stimmte Pearl zu, den Vertrieb des Sichler Händetrockners NX-5125 in Europa einzustellen und alle verbleibenden rechtsverletzenden Produkte zu entsorgen.

Mitsubishi Electric hat auch in China gegen Taizhou Dihour Electrical Appliances Co., Ltd., einen Hersteller von Händetrocknern, und gegen dessen Vertriebsniederlassung Shanghai Jiecheng Electrical Appliances Co., Ltd., Klagen wegen des Verstoßes gegen geistiges Eigentumsrecht erhoben, in denen es die Einstellung der Herstellung und des Vertriebs der angeblich rechtsverletzenden Händetrockner fordert.

Mitsubishi Electric war das weltweit erste Unternehmen, das mit der Einführung seines Jet Towel®-Modells 1993 einen neuartigen Händetrockner entwickelte und zum Verkauf auf den Markt brachte, der die Hände durch einen beidseitigen Luftstrom trocknete und auf Wasserverdrängung statt auf Wasserverdunstung setzte.

Jet Towel ist eine eingetragene Marke der Mitsubishi Electric Corporation.

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