ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG Nr. 3196

Bei diesem Text handelt es sich um eine Übersetzung der offiziellen englischen Version dieser Pressemitteilung, die nur als Hilfestellung und Referenz bereitgestellt wird. Ausführliche und/oder spezifische Informationen entnehmen Sie bitte der englischen Originalversion. Im Falle von Abweichungen hat der Inhalt der englischen Originalversion Vorrang.

Mitsubishi Electric unterzeichnet den Global Compact der Vereinten Nationen

Zur Förderung der CSR auf der Grundlage internationaler Normen für nachhaltiges Wachstum

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TOKIO, 1. Juni 2018 – Mitsubishi Electric Corporation (TOKIO: 6503) gab heute bekannt, dass sie den Global Compact der Vereinten Nationen (United Nations Global Compact, UNGC) zur Förderung der CSR-Aktivitäten auf der Grundlage internationaler Normen unterzeichnet hat. Das Unternehmen wurde am 31. Mai als UNGC-Teilnehmer registriert.

Mitsubishi Electric hat es sich zum Ziel gesetzt, durch die Bereitstellung umweltverträglicher Produkte und Dienstleistungen und die Umsetzung von umweltschonenden Fertigungsprozessen in Unternehmen, die einen gesellschaftlichen Beitrag leisten, ein globales, im Umweltschutz führendes Unternehmen zu werden. In Zukunft wird das Unternehmen seine CSR-Aktivitäten im Einklang mit den UNGC-Prinzipien durchführen und dabei auch seinen Beitrag zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG, Sustainable Developing Goals) der Vereinten Nationen leisten.

Die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen

Menschenrechte
- Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.
- Prinzip 2: Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeit
- Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
- Prinzip 4: Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.
- Prinzip 5: Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.
- Prinzip 6: Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.
Umwelt
- Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
- Prinzip 8: Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
- Prinzip 9: Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
Korruptionsbekämpfung
- Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

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